Sekt und Champagner

Sekt und Champagner beziehen wir überwiegend aus Frankreich und Italien.
Champagner muss aus Weinen gemacht werden, welche aus der Champagne in Frankreich stammen. Die einzigen erlaubten Rebsorten sind Pinot Noir, Pinot Meunier und Chardonnay die mit der Hand geerntet werden. Zu dem muss er zwingend mit einem Naturkorken verschlossen sein. Nach abgeschlossener Gärung kann der Champagner noch Jahrzehnte so gelagert werden.
Bei Sekt gelten feste Regeln, damit aus einem Schaumwein ein Qualitätsschaumwein wird. Zum einen müssen die Grundweine eine entsprechende Qualität aufweisen. Der fertige Sekt hat bei 20 °C mindestens 3,5 bar und 10 Vol. % Alkohol. Wie beim Champagner darf die Kohlensäure ausschließlich aus der zweiten Gärung stammen. Die vorgeschriebene Reifezeit nach der Gärung liegt aber mit neun Monaten weit unter der Reifezeit eines Champagners.